Allgemeine Bedingungen und Konditionen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Sokkies
ARTIKEL 1. | DEFINITIONEN
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe, die immer groß geschrieben werden, mit der folgenden Bedeutung verwendet.
- Sokkies: der Nutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Sitz in Bijlshoek 6B, 5473 HK in Heeswijk-Dinther, eingetragen im Handelsregister unter der KvK-Nummer 89538226.
- Kunde: jede juristische oder natürliche Person, die in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt und mit der Sokkies einen Vertrag geschlossen hat oder zu schließen beabsichtigt.
- Parteien: Sokkies und der Kunde gemeinsam.
- Vertrag: Jeder Vertrag zwischen den Parteien, durch den sich Sokkies gegenüber dem Kunden zur Lieferung von Produkten verpflichtet hat.
- Produkte: die von Sokkies im Rahmen des Vertrags an den Kunden zu liefernden Waren, d. h. Socken, die nach den Angaben des Kunden gestaltet sind oder nicht, oder Muster davon.
- Schriftlich: neben der traditionellen schriftlichen Kommunikation auch die Kommunikation per E-Mail oder jedes andere Kommunikationsmittel, das nach dem Stand der Technik und den anerkannten gesellschaftlichen Gepflogenheiten einer solchen Kommunikation gleichgestellt werden kann.
ARTIKEL 2. | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Sokkies und jeden abgeschlossenen Vertrag.
- Die Anwendbarkeit von Einkaufs- oder anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt.
- Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur ausdrücklich und schriftlich abgewichen werden. Wenn und soweit das, was die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben, von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, gilt das, was die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
- Die Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages als solchem berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Klauseln. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, in gegenseitige Konsultationen einzutreten, um eine Ersatzregelung für die betroffene Klausel zu finden. Dabei wird der Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung so weit wie möglich gewahrt.
ARTIKEL 3. ANGEBOT UND ABSCHLUSS VON VERTRÄGEN
- Alle Angebote von Sokkies (einschließlich der Kostenvoranschläge) sind unverbindlich, auch wenn Sokkies darauf hinweist, dass das Angebot nur für eine bestimmte Zeit gültig ist. Sokkies kann sein Angebot dennoch unverzüglich oder zumindest so schnell wie möglich nach dessen Annahme durch den Kunden widerrufen.
- Das Angebot von Mustern unterliegt den Bestimmungen von Artikel 4. Für die Lieferung anderer Produkte gilt eine Mindestbestellmenge von 50 Paar pro Auftrag.
- Der Kunde kann aus einem Angebot von Sokkies, das einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthält, keine Rechte ableiten.
- Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 kommt jeder Vertrag in dem Moment zustande, in dem der Kunde das Angebot von Sokkies, gegebenenfalls in der von Sokkies angegebenen Form, annimmt.
- Ein Angebot von Sokkies gilt nicht automatisch für etwaige Folgeverträge zwischen den Vertragsparteien. Soweit darin keine Änderungen vorgenommen werden, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch auch für Folgeverträge, ohne dass Sokkies verpflichtet ist, dem Kunden jedes Mal diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung zu stellen.
- Wenn der Kunde den Vertrag im Namen einer anderen natürlichen oder juristischen Person abschließt, erklärt er, dass er durch den Abschluss des Vertrages dazu berechtigt ist. Der Kunde haftet neben dieser (juristischen) Person gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller Verpflichtungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben.
ARTIKEL 4. | MUSTER UND TOLERANZEN
- Die Farben der zu liefernden Produkte, die im Angebot von Sokkies, auf der Website von Sokkies oder anderweitig von Sokkies angezeigt werden, können leicht von den Farben der tatsächlich gelieferten Produkte abweichen. Der Kunde kann ein Probemuster der Produkte anfordern, um die tatsächlichen Farben zu beurteilen. Der Kunde kann auch ein Probemuster von Produkten anfordern, die nach seinen Angaben gestaltet werden sollen, um das Ergebnis der endgültigen Gestaltung zu beurteilen. Darüber hinaus kann der Kunde ein Probemuster anfordern, um das Material der Produkte zu beurteilen.
- Die Bestimmungen von Artikel 3.1 gelten entsprechend für das Angebot von Sokkies, Probemuster zu liefern. Sokkies ist niemals zur Lieferung von Probemustern verpflichtet, es sei denn, Sokkies hat eine Anfrage des Kunden zur Lieferung eines Probemusters per E-Mail oder auf andere Weise schriftlich bestätigt.
- Einigen sich die Parteien darauf, dass Sokkies ein Probemuster der Produkte zur Verfügung stellt, das nach den Vorgaben des Kunden gestaltet werden soll, schuldet der Kunde Sokkies 50 € (ohne MwSt.) zur Deckung der Gestaltungskosten. Vereinbaren die Parteien anschließend, dass der Kunde mindestens 250 Paar der betreffenden Produkte erwirbt, werden die vorgenannten Entwurfskosten vom Kaufpreis der betreffenden Produkte abgezogen.
- Wenn dem Kunden von Sokkies die Möglichkeit gegeben wurde, ein Probemuster der Produkte zu erhalten, und der Kunde davon keinen Gebrauch gemacht hat, kann der Kunde nach der Lieferung der Produkte nicht geltend machen, dass das gelieferte Produkt in geringem Maße von den Eigenschaften der Produkte abweicht, die im Angebot von Sokkies, auf der Website von Sokkies oder anderweitig von Sokkies angegeben und/oder dargestellt wurden, z. B. in Bezug auf Farbe und Material. Solche geringfügigen Abweichungen geben dem Kunden keinen Grund, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, den Vertrag aufzulösen oder Schadensersatz oder eine andere Entschädigung zu fordern.
ARTIKEL 5. | KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
Jeder Vertrag ist verbindlich, sobald er abgeschlossen ist. Möchte der Kunde den Vertrag kündigen, so bleibt er für den vollen vereinbarten Preis haftbar.
ARTIKEL 6. INFORMATIONSPFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde ist verpflichtet, Sokkies alle Informationen (einschließlich aller Dateien und Spezifikationen), die für das Zustandekommen und die Ausführung des Vertrags angemessenerweise relevant sind, so schnell wie möglich und vollständig in der von Sokkies zu diesem Zweck angegebenen Weise zur Verfügung zu stellen. Der Kunde garantiert die Richtigkeit der von ihm an Sokkies übermittelten Informationen. Sokkies haftet in keinem Fall für Schäden, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen sind.
ARTIKEL 7. | LIEFERUNG DER PRODUKTE
- Die Lieferung der Produkte erfolgt durch Zustellung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Falls der Kunde keine Lieferadresse angibt, gilt die Rechnungsadresse als Lieferadresse.
- Das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Produkte geht mit dem Erhalt der Produkte durch den Kunden oder in dessen Namen auf den Kunden über.
- Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist ist der Kunde niemals berechtigt, die Annahme der Produkte und/oder die Zahlung des Kaufpreises zu verweigern, unbeschadet der Bestimmungen über den Verzug von Sokkies in Artikel 8.
- Wenn die Produkte aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstands nicht geliefert werden können, ist Sokkies unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 11 berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, den von ihm aufgrund des Vertrags geschuldeten Betrag an Sokkies zu zahlen. Die zusätzlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Nichtabnahme entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
ARTIKEL 8. | LIEFERBEDINGUNGEN
- Die durchschnittliche Lieferzeit beträgt fünf Wochen nach Abschluss des Vertrags. Alle Lieferfristen, zu denen sich Sokkies gegenüber dem Kunden verpflichtet hat, sind jedoch nur indikative, nicht verbindliche Fristen. Der Verzug von Sokkies tritt erst ein, wenn der Auftraggeber Sokkies schriftlich in Verzug gesetzt hat, wobei in der Inverzugsetzung eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt wird, und Sokkies nach Ablauf der letztgenannten Frist immer noch in Verzug ist. Ob die vom Kunden in seiner Inverzugsetzung genannte Frist angemessen ist, wird anhand objektiver Kriterien und aller Umstände des Einzelfalls bestimmt. Sokkies ist nicht an eine unangemessene Fristsetzung des Auftraggebers gebunden.
- Die Nichterfüllung von Sokkies berechtigt den Kunden, den Vertrag für den Teil zu kündigen, auf den sich die Nichterfüllung bezieht, jedoch niemals zu weiterem Schadenersatz.
ARTIKEL 9. UNTERSUCHUNG UND BESCHWERDEN
- Bei der Lieferung der Produkte hat der Kunde unverzüglich zu prüfen, ob die gelieferten Produkte mit dem Vertrag übereinstimmen. Wenn die gelieferten Produkte nach Ansicht des Kunden nicht dem Vertrag entsprechen, muss der Kunde Sokkies unverzüglich darüber informieren.
- Wenn der Kunde nicht rechtzeitig reklamiert, entsteht für Sokkies keine Verpflichtung oder Haftung aus einer solchen Kundenreklamation.
- Auch wenn der Kunde rechtzeitig reklamiert, bleibt seine Verpflichtung zur pünktlichen Zahlung bestehen.
- Die Produkte können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sokkies nicht zurückgegeben werden.
ARTIKEL 10. | HÖHERE GEWALTSAMKEIT
- Sokkies ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und solange sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der ihr nicht aufgrund eines Gesetzes, eines Rechtsakts oder einer allgemein anerkannten Praxis zuzurechnen ist (höhere Gewalt). Neben dem, was in Gesetzgebung und Rechtsprechung darunter verstanden wird, werden unter höherer Gewalt alle äußeren Ursachen verstanden, auf die Sokkies keinen Einfluss hat und die die (weitere) Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder ernsthaft behindern, darunter Einfuhr- und Transportbeschränkungen, Epidemien, Pandemien, Krieg und Kriegsgefahr sowie Fehler und Unzulänglichkeiten seitens der Lieferanten von Sokkies.
- Wenn die Situation höherer Gewalt die Erfüllung des Vertrags dauerhaft unmöglich macht oder länger als drei Monate andauert, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
- Hat Sokkies bei Eintritt der höheren Gewalt seine Lieferverpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann er seine Lieferverpflichtungen nur teilweise erfüllen, so hat er Anspruch auf Entschädigung für den bereits gelieferten oder noch zu liefernden Teil des Vertrags.
- Unbeschadet der Anwendung des vorstehenden Absatzes besteht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, kein Anspruch auf Entschädigung.
ARTIKEL 11. AUSSETZUNG UND BEENDIGUNG
- Sokkies ist befugt, wenn die Umstände dies vernünftigerweise rechtfertigen, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn und soweit der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag (einschließlich der Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen) nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt oder wenn Sokkies nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, die die Befürchtung begründen, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird. Wenn die Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers, mit denen er in Verzug ist oder zu sein droht, nicht dauerhaft unmöglich ist, entsteht die Befugnis zur Auflösung des Vertrags erst, nachdem der Auftraggeber schriftlich in Verzug gesetzt worden ist, wobei in der Inverzugsetzung eine angemessene Frist gesetzt wird, innerhalb derer der Auftraggeber seine Verpflichtungen (noch) erfüllen kann, und die Erfüllung nach Ablauf der letztgenannten Frist noch nicht erfolgt ist.
- Wenn der Kunde sein Unternehmen auflöst oder an einen Dritten überträgt, wenn er sich im Konkurs befindet, wenn er einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt hat, wenn für ihn ein gerichtliches Umschuldungsverfahren eröffnet wird, wenn seine Waren gepfändet werden sowie in Fällen, in denen der Kunde nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, ist Sokkies berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, es sei denn, der Kunde hat bereits ausreichende Sicherheiten für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag geleistet oder dies auf erste Aufforderung von Sokkies hin unverzüglich veranlasst.
- Darüber hinaus ist Sokkies berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder deren unveränderte Aufrechterhaltung ihm nicht zugemutet werden kann.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf irgendeine Form der Entschädigung im Zusammenhang mit dem von Sokkies gemäß diesem Artikel ausgeübten Recht auf Aussetzung und/oder Kündigung.
- Sofern die Aussetzung oder Auflösung des Vertrags dem Kunden zuzuschreiben ist, ist der Kunde verpflichtet, Sokkies den Schaden zu ersetzen, der durch die Aussetzung oder Auflösung des Vertrags entstanden ist.
- Wenn Sokkies den Vertrag gemäß diesem Artikel auflöst, werden alle ausstehenden Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar.
ARTIKEL 12. | PREISE UND ZAHLUNGEN
- Alle von Sokkies angegebenen Beträge, die der Kunde Sokkies schuldet, verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.
- Sollten zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung der Produkte Preiserhöhungen bei kostenbestimmenden Faktoren wie Einkaufspreisen oder Transportkosten eintreten, ist Sokkies berechtigt, diese Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben.
- Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Preis in voller Höhe im Voraus zu zahlen. Solange der Kunde gegenüber Sokkies mit der Erfüllung einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung in Verzug ist, ist Sokkies nicht verpflichtet, den Vertrag (weiter) zu erfüllen.
- Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung innerhalb der von Sokkies angegebenen Frist. Sokkies hat ein Standardzahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, kann aber in Einzelfällen davon abweichen.
- Sokkies ist berechtigt, dem Kunden die Rechnung nur per E-Mail zur Verfügung zu stellen.
- Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug. Ab dem Tag, an dem der Kunde in Verzug gerät, schuldet der Kunde Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gilt.
- Alle angemessenen Kosten, wie gerichtliche und außergerichtliche Kosten sowie Kosten der Zwangsvollstreckung, die anfallen, um die Beträge, die der Kunde Sokkies schuldet, einzutreiben, gehen zu Lasten des Kunden.
- Hat sich der Kunde für eine entgeltliche Expresslieferung entschieden, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung dieser Kosten, wenn sich die Lieferung aufgrund eines Umstands, den Sokkies nicht zu vertreten hat, oder aufgrund höherer Gewalt im Sinne von Artikel 10 verzögert, da Sokkies dem Spediteur unwiderruflich die Kosten für eine Expresslieferung schuldet.
ARTIKEL 13. HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ
- Sokkies haftet nicht für Schäden, die durch ungenaue oder unvollständige Angaben des Kunden entstehen. Darüber hinaus haftet Sokkies nicht für Schäden, die durch einen anderen Mangel bei der Erfüllung der sich aus dem Gesetz oder dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen des Kunden oder durch einen anderen Umstand verursacht werden, der Sokkies nicht angelastet werden kann.
- Sokkies haftet in keinem Fall für Folgeschäden, einschließlich entgangenem Gewinn, entstandenen Verlusten und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.
- Sollte Sokkies trotz der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Schaden verantwortlich sein, hat Sokkies das Recht, diesen Schaden jederzeit zu beheben. Der Kunde muss Sokkies die Möglichkeit dazu geben, andernfalls erlischt jegliche Haftung von Sokkies.
- Die Haftung von Sokkies beschränkt sich höchstens auf die Reparatur oder den Ersatz der Produkte bzw. die Ergänzung des Fehlenden. Wenn und soweit eine Reparatur, ein Ersatz oder eine Ergänzung des Fehlenden nicht möglich ist, beschränkt sich die Haftung von Sokkies auf den Rechnungswert des Vertrages oder zumindest auf den Teil des Vertrages, auf den sich die Haftung von Sokkies bezieht.
- Die Verjährungsfrist für alle rechtlichen Ansprüche und Einreden gegen Sokkies beträgt ein Jahr.
- Stellt der Kunde Sokkies bei der Ausführung des Vertrages Logos, andere Bilder, Texte usw. zur Verfügung, die durch das Urheberrechtsgesetz oder ein anderes Recht am geistigen Eigentum geschützt sind, garantiert der Kunde, dass keine Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum Dritter vorliegt und stellt Sokkies gerichtlich und außergerichtlich von allen Folgen frei, die sich aus der Verwendung, Vervielfältigung oder Wiedergabe ergeben. Wird Sokkies deshalb von Dritten in Anspruch genommen, ist der Kunde verpflichtet, Sokkies sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was ihm in diesem Fall zugemutet werden kann. Unterläßt der Kunde angemessene Maßnahmen, ist Sokkies berechtigt, diese ohne Inverzugsetzung selbst zu ergreifen. Alle sich daraus ergebenden Kosten und Schäden auf Seiten von Sokkies und Dritten gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
ARTIKEL 14. | EIGENTUMSVORBEHALT
- Alle von Sokkies gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Sokkies, bis der Kunde alle Zahlungsverpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Dem Kunden ist es untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verkaufen, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
- Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zugreifen oder Rechte an ihnen begründen oder ausüben wollen, ist der Kunde verpflichtet, Sokkies so schnell wie möglich darüber zu informieren.
- Der Kunde erteilt Sokkies oder von Sokkies beauftragten Dritten die unbedingte Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte befinden. Im Falle des Verzugs des Kunden ist Sokkies berechtigt, die hier genannten Produkte zurückzunehmen. Alle angemessenen Kosten, die damit verbunden sind, gehen zu Lasten des Kunden.
- Wenn der Kunde nach der Lieferung der Produkte durch Sokkies seine Verpflichtungen erfüllt hat, lebt der Eigentumsvorbehalt an diesen Produkten wieder auf, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus einem später geschlossenen Vertrag nicht erfüllt.
ARTIKEL 15. | SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Sokkies ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. In einem solchen Fall wird der Kunde davon in Kenntnis gesetzt, wobei ihm die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt werden, die dann gelten.
- Sokkies ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an einen Dritten zu übertragen.
- Auf den Vertrag und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
- Die Parteien werden erst dann ein Gericht anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, um den Streit einvernehmlich beizulegen.
- Für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien ist in erster Instanz ausschließlich das zuständige Gericht im Bezirk des Bezirksgerichts von Oost-Brabant zuständig, unbeschadet des Rechts von Sokkies, ein anderes gesetzlich zuständiges Gericht zu benennen.